Mittwoch, 30. April 2008

0804-37 / Nach dem Hunger kommt der Durst

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Die kriminelle Vereinigung des NWO

beginnt sich zu outen



Nicht nur, daß Prinz Charles den CFR'ler und Lügen-Nobelpreisträger Al Gore dazu gebracht hat, über seine Lügen-Kampagne einer Erwärmung durch CO2, Nahrungsmittel im Eiltempo dramatisch zu verteuern und die Welt in eine Hungersnot zu stoßen - nun ist auch sein Vater Prinz Philip involviert, den Menschen das Wasser wegzunehmen. Eine entscheidende Rolle kommt dabei dem IBLF unter dem Satanisten Prinz Charles zu.

25. April 2008 (LPAC) / Der WWF (Worldwide Fund for Nature) beabsichtigt Ihnen das Wasser wegzunehmen. Der WWF hat ein "Globales Trinkwasser Programm" (Global Freshwater Programme) gewidmet, um Trinkwasser vor jeglicher menschlicher Intervention zu "schützen". Sie haben es im Hitler'schen Stil darauf abgesehen, sie umzubringen, sie verdursten zu lassen. Das selbst-erklärte Ziel der Mission ist es, weltweit den Bau von jeglichen neuen Wasserverteilungssystemen zu verhindern und die schon bestehenden Systeme zurückzubauen;
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Making drinking water out of sea water is a growing trend but a potential
threat to the environment that could also exacerbate climate change, says WWF in
a global review of desalination plants.

Meerwasser-Entsalzungsanlagen außer Betrieb zu setzen und Bewässerungsprojekte stillzulegen, dem Reisanbau das Wasser zu nehmen (da jubeln dann die Rockefellers und Rothschilds und die Satanisten der Windsors) um das Wasser zu "bewahren" und den Gebrauch von Wasser zu erschweren, in dem die Kontrolle über das Wasser den "Märkten" überantwortet wird, d.h. den WWF Oligarchen, so daß Wasser zu teuer wird für den menschlichen Gebrauch. Sie schlagen ebenfalls vor einen Markt zu errichten, um "Wasser-Zuteilungsrechte" zu handeln.

Also wenn Ihr noch immer essen wollt – oder gar trinken wollt, dann helft mit, diese Völker mordende Institution zu beseitigen. Wer künftig nur zu den besseren Niedriglohnempfängern (d.h. gleich oder weniger als 15.000 $/Mt. verdient) wird allerdings Schwierigkeiten bekommen, sich noch normal versorgen zu können, wenn schon das Wasser nur noch erhältlich ist bei:


als Nestrell oder als Bonaqa bei:


und damit niemand glaubt, Rockefeller beschränke sich nur auf Euer täglich Brot durch seine



inzwischen Krebs-Metastasen gleich ausgeweitete:


den kann ich hier "beruhigen", die Präsidentin der Rockefeller-Foundation, Judith Rodin (http://www.rockfound.org/) ist sich sehr wohl bewußt, womit man die Menschheit knebeln kann und womit man sie auch vernichten kann:

Oil & Water: Adapting to ScarcityJudith Rodin
Addresses the Regional Plan Association

April 18, 2008
media:

We must invest in infrastructure on a major scale – and do
so in a way that’s mindful of new imperatives, foremost of which, for us, are
climate change, economic growth, and equity.
—Judith Rodin.

Das Rohöl ist bereits in den Händen der 'Big Four' (der Großen Vier: Exxon-Mobil, SHELL, Amoco-BP und Chevron-Texaco). Nun geht es darum, wem das Trinkwasser der Welt gehören wird.

Das WWF-Trinkwasser Programm beklagt das "Damm-Projekt", das für Wasserkraftwerke, Flussnavigation, Bewässerung und Hochwasserschutz die Flüsse in Dämme gezwängt hatte, Flußläufe begradigt und vertieft hatte und die natürlichen Feuchtgebiete beseitigt hatte.

"Derartig massive künstliche Eingriffe in die Natur führen zur Ausrottung von Lebensformen, zur Intensivierung von Überschwemmungen und stellen auf lange Sicht eine Bedrohung für das Leben an sich dar. Sie sind dabei, jedwedem in dieser Zeit der Wasser-Knappheit die "Herstellung" von Trinkwasser zu untersagen, so wie in ihrer 52-seitigen Klageschrift gegen die Meerwasser-Entsalzung: "Making Water – Desalination "Option oder Ablenkung für eine durstige Welt".

Was hat diese Aussage zu bedeuten: Den Wasserverbrauch zu "reduzieren"? Das bedeutet auch die Landwirtschaft zu reduzieren. Am 18. Juli 2007 griff der WWF mit dem Europäischen Umwelt Büro die "Wasservergeudung" in der Landwirtschaft an und beklagte, daß 44% des gesamten Süßwassers in Europa in der Landwirtschaft verbraucht werden und forderten Maßnahmen der Markt-Mechanismen ein, daß die landwirtschaftlichen Wasserverbraucher für die vollen Kosten ihres Wasserverbrauchs aufzukommen hätten.

Der IBLF stellt die Wirtschaft in den Mittelpunkt der nachhaltigen Entwicklung

Das International Business Leaders Forum arbeitet mit der Wirtschaft, den Regierungen und der Zivilgesellschaft zusammen, um den Beitrag der Gesellschaften zur nachhaltigen Entwicklung zu fördern.

Das IBLF wurde von "HRH" Prince of Wales (d.h. vom Ober-Satanisten Prince Charles (House of Windsors – früheres Haus Sachsen-Coburg-Gotha) gegründet und nennt sich eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation, die derzeitig von über 100 weltweit führenden Unternehmen unterstützt wird.

Dazu gehören Firmen wie:

und desweiteren Firmen wie:
wobei natürlich auch Namen auftauchen, wie Astra Zeneca und Syngenta, die vielen Lesern hier bereits von: 'Auslöschung der Menschheit' - 'Der Rote Faden der Weltpolitik' bekannt sein dürften ... für ihr "wunderbar" genetisch manipuliertes Saatgut.


Programm-spezifische Unterstützer des IBLF des "Prinzen" Charles

The Partnering Initiative http://www.thepartneringinitiative.org/
Shell / Rio Tinto / Nike /

Digital Partnership www.iblf.org/digitalpartnership
EDS / Morgan Stanley / RDC / Royal Bank of Scotland / Siemens / Standard Chartered /

Youth Business International http://www.youth-business.org/
Accenture / BAe Systems / BP / British Airways / Deloitte /Diageo /Ernst & Young / KPMG / Lovells / Pricewaterhouse-Coopers / Scotiabank / Shell / Standard Chartered / Unilever

Youth Career Initiative www.youthcareerinitiative.org
American Express / InterContinental Hotels / Group Marriott International / Pan Pacific Hotels and Resorts / Starwood Hotels and Resorts /

American Express / Banyon Tree Hotels and Resorts / Carlson Hotels / Worldwide City Inn / Four Seasons Hotels and Resorts / Hilton / Hyatt Hotels & Resorts / InterContinental Hotels / Group Jumeirah / Group Marriott / International Rezidor Hotel Group / Scandic Hotels / Six Senses Resorts & Spas / Small Luxury Hotels of the World / Starwood Hotels and Resorts / The Indian Company of Hotels (TAJ) /

Anglo American / Citigroup / DLA / Piper / Freshfields Fidelity / General Electric / IBM / KPMG / Linklaters / Microsoft / Merrill Lynch / Morgan Stanley / Rolls Royce / Serco / Westpac
Das IBLF stellt strategische Beratung für Unternehmen zur Verfügung, um sie in die Lage zu versetzen die Entwicklungsherausforderungen zu verstehen und ihnen entgegenzutreten, speziell in Entwicklungsländern und Schwellenländern.
Daß das Projekt der Wassereinsparung nicht nur der "Elite" dient, die wieder in einer unberührten Natur jagen und fischen will - ohne dieses störende zweibeinige Vieh, wurde schon häufiger auch gegenüber Journalisten ausgesprochen - dummerweise fühlten sich die Journalisten nicht zur "Elite" gehörig, sondern sahen sich selbst angegriffen - sonst müßte der Normalmensch heute noch an derartigen Aussagen zweifeln. Es sind aber inzwischen zu viele, die derartige Aussagen notiert haben.
Das "Frischwasser-Projekt" wurde auch ebenso begeistert vom CEO von Nestlé aufgegriffen - und diese Aussage habe ich selbst gehört!!! Die NICHT-Rationierung des öffentlich zugänglichen Trinkwassers wird als nicht länger hinnehmbar angesehen, denn Wasser muß verkauft werden und in privates (Nestlé-)Eigentum übergehen.
Somit soll im Eigentum der "Elite" alles sein, was Geld und Macht verleiht: Rohöl, Drogen, wie Heroin - siehe Artikel Afghanistan, Getreide und (siehe Monsanto) sämtliche Pflanzen, deren Früchte essbar sind - und nun auch das WASSER !
Ihnen gehört im Westen nahezu ALLES - nur noch wenige Regionen sind frei von diesen Ratten. Frei dürften all die Länder sein, über die die westliche Presse ohne Unterlaß hetzt, beschimpft, verleumdet - also speziell der Iran, China und natürlich Russland, das sich auch noch nicht dem westlichen Raubtierdiktat unterworfen hat.
Aber was sind das eigentlich für Leute, diese Prince Charles und Philips, die Rothschilds und Rockefellers, diese Kissingers und Al Gores, diese Bushs und Clintons ?

Die WOHLTÄTER der Menschheit
Prince Charles gehört nachweislich zu den 13 Familien - und in voller Menschenfreundlichkeit sorgt er sich um das Schicksal seiner Lieben - siehe hier:

Arizona Wilder, formerly Jennifer Greene, was mind-programmed from birth,
to become one of the three most important female conductors of Satanic rituals
on the planet. Her programmer was Josef Mengele, the notorious, "Angel
of Death" in the Nazi concentration camps and when he died in the late
1980?s her programming began to break down. In this video interview with David
Icke, she describes human sacrifice rituals at Glamis Castle and Balmoral, in
which the Queen, the Queen Mother and other members of the Royal Family
sacrificed children in Satanic ceremonies. She talks of the same experiences
with Henry Kissinger, George Bush, Bill Clinton, members of the Rockefeller and
Rothschild families and a host of the most famous names in the United States and
the United Kingdom. Your view of the world will never be the same when you hear
the revelations of Arizona Wilder and their relevance to your daily life. This
video is a companion to 'The Biggest Secret,' the sensational book by David
Icke.«

Jetzt verrate ich Euch nicht, was in diesem englischen Text steht. Denkt einfach, der Weihnachtsmann ist lieb, der Klapperstorch bringt die Kinder (die natürlich nicht aufgegessen werden!) der Osterhase bringt Euch Eier - und die Welt ist so, wie sie Euch von den Eltern erzählt wurde, als Ihr noch klein wart und wie sie Euch die Presse vorgaukelt.
http://video.google.com/videoplay?docid=1411186859823657735&q=arizona+wilder&total=58&start=0&num=10&so=0&type=search&plindex=4

Copyright © Rumpelstilz Politik-Global 30-04-2008

Dienstag, 29. April 2008

0804-36 / Aufforderung zur Demo gegen die EU !

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Aufforderung zur Teilnahme an Demos !!!


gegen den EU-Vertrag - Demo-Teilnahme

solange noch nicht scharf geschossen wird





Tritt erst der EU-Vertrag in Kraft, so sind Demonstrationen, wenn nicht ausdrücklich erlaubt, Aufruhr ! ! Im Falle eines Aufruhrs, Verstoßes gegen das Versammlungsverbot, usw. gilt nach neuem EU-Recht:

A) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: "Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; (auf der Flucht erschossen .... den Ausdruck kennen wir doch auc dem III. Reich)

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.

b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und inÜbereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:“Eine Tötung wird
nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine
Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr
oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

Eine Demonstration, die nicht ausdrücklich genehmigt wurde, ist Aufruhr. Um gegen Demonstranten mit nachrichtendienstlichen Mitteln vorzugehen, dafür bürgt HEUTE bereits Schäuble. Um die Bundeswehr im Land gegen die Bevölkerung einzusetzen, dafür bürgt Schäuble.

SOLANGE in Deutschland noch die Möglichkeit dazu besteht, dagegen zu protestieren und mit einem Generalstreik vorzugehen, solange hat JEDER Bürger die PFLICHT, das Ermächtigungsgesetz zu verhindern.


Das Ermächtigungsgesetz:

Ende der deutschen Demokratie


23.03.1933: Mit dem Ermächtigungsgesetz überträgt der Deutsche Reichstag die gesamte Staatsgewalt an Adolf Hitler. Wenig später sicherte er sich mit der Zerschlagung der Gewerkschaften sowie dem Verbot der linken Parteien die absolute Alleinherrschaft.

Wegen des Reichstagsbrandes fand der erste Reichstag nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten am 21. März 1933 in Potsdam statt. Ganz bewusst war Potsdam als Traditionsort preußischer Geschichte für die feierliche Konstituierung ausgewählt worden.

Zwei Tage später, am 23. März 1933, stimmte der Reichstag in der Berliner Krolloper über das von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ab. Auf dem Weg dorthin mussten sich die Parlamentarier Beschimpfungen wie "Zentrumsschwein" von Spalier stehenden SA und SS anhören. Die Stimmberechtigten sollten bewusst eingeschüchtert werden.

Mit dem Gesetz wollte Adolf Hitlers Regierung die Ermächtigung erlangen, ihre Gesetze ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten zu erlassen. Das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ("Ermächtigungsgesetz") wurde mit den 444 Stimmen der NSDAP und der Konservativen verabschiedet, nur die 94 Abgeordneten der SPD votierten dagegen. Die 81 Abgeordneten der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durften nicht abstimmen. Auf Basis der Reichstagsbrandverordnung waren ihre Mandate bereits am 8. März 1933 annulliert worden. Mit dem Ermächtigungsgesetz hatte sich die parlamentarische Demokratie in Deutschland selbst ausgeschaltet. Das zunächst auf vier Jahre verabschiedete Regelwerk wurde 1937, 1939 sowie 1943 verlängert und bildete bis Mai 1945 die rechtliche Grundlage der NS-Gesetzgebung.



Der Abgeordnete Dr. Gauweiler hat gegen den EU-Reformvertrag, der einem Ermächitgungsgesetzt gleichkommt, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Jedoch ist es keineswegs sicher, daß bis zum heutigen Tage selbst das Verfassungsgericht noch frei genug in seinen Entscheidungen ist.



So äußerte sich Prof. Dr. K.A. Schachtschneider im Interview mit mit Büso folgendermaßen:

Marionette das geMerkel

Büso: Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß
nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?

Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B.
dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht:
Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung. Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit!

Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte. Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, alsmaßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!


Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Todeverurteilt oder
hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen" - in Ordnung, Notwehr - ,"jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern" - das geht schon sehr weit, doch dann
kommt es
- "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird. Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung:


"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Bürso: Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz.

Schachtschneider: Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zumessen. Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mitöffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht
herumschlägt, wenn er nichts merkt.

Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen - das ist doch eine Körperverletzung!


Wem dies nicht klar genug war, lese bitte weiter:

Zwar heißt es auf Seite 433 der EU-’Verfassung’ in Titel I, Artikel 2 (2): ‘Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtetwerden.

‘In den Erläuterungen zu diesem Artikel, sozusagen versteckt im Kleingedruckten, schimmert dann auf Seite 434 aber durch, wie daszu verstehen ist. In den Erläuterungen finden sich unter Punkt 3 die Ausnahmen von der Regel:

‘3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta(2) entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta(3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen “Negativdefinitionen” auch als Teil der Charta betrachtet werden:

A) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:“Eine Tötung wird nicht als Verletzungdieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen”.


b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und inÜbereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...’.

Noch einmal das hier wesentliche als Auszug:“Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

(eine Initiative wie die Leipziger Volksbewegung mit dem Ruf: "wir sind das Volk" wäre in der jetzt kommenden EU mit gezielten Tötungen zu beenden), und

“Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden...”

Bei den Figuren, die in den letzten Jahren die Innenpolitik maßgeblich bestimmten - Schily, Beckstein, Schäuble... - und dem Knebelungs-, Unterdrückungs- und Bespitzelungssystem, das sie errichteten, kann man sich sehr gut vorstellen, was es heißt, einen ‘Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.’ Sie und/oder ihre Spießgesellen nehmen mehr oder weniger vollzählig und regelmäßig jedes Jahr an den Bilderberg-Konferenzen und ähnlichen Treffen der Geheimregierung teil, umsich die Direktiven abzuholen, die dann hier umgesetzt werden (müssen).

Aufforderung zur Demo

- solange noch möglich !

http://www.bueso.de/news/demos-gegen-lissabon-vertrag-ganz-europa 26 April, 2008 - 18:33

Demos gegen den Lissabon-Vertrag in ganz Europa

Am Mittwoch, dem 23. April, gingen in mindestens 23 Städten Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Dänemarks Menschen auf die Straße, um gegen den Vertrag von Lissabon und die Gefahr eines neuen Faschismus zu protestieren. Weitere Demonstrationen fanden an anderen Tagen auch in Wien (Samstag) und Stockholm (Dienstag) statt.


Überall war eine deutliche Steigerung der Teilnehmerzahl gegenüber den früheren wöchentlichen Kundgebungen festzustellen, da in Portugal, Deutschland und Dänemark die Ratifizierung des Vertrags, der von dem deutschen Bundestagsabgeordneten Henry Nitsche zurecht als „Ermächtigungsgesetz" bezeichnet wurde, durch die nationalen Parlamente anstand. Leider war er der einzige im Parlament, der den Mut hatte, das Gesetz so beim Namen zu nennen. (Leider gibt es inzwischen zuviele - wie damals 1933 - die schon wieder Angst haben, ihre Freiheitsrechte zu verteidigen.)


Die Demonstranten und Aktivisten kamen aus unterschiedlichen Bewegungen und Organisationen. Ihr Ziel ist es, eine europaweite Massenbewegung in Gang zu setzen, ähnlich der, die 1989 von Leipzig ausgehend zum Fall der Mauer und zum Zusammenbruch des Comecon-Regimes führte..


Immer mehr Bürger erkennen, daß das heutige System genauso bankrott ist wie das Sowjetsystem vor seinem Untergang, nur diesmal in viel größerem Maßstab - wie die Hungeraufstände in mehr als 40 Ländern weltweit zeigen. Demonstranten in mehreren Städten Frankreichs und Deutschlands berichteten über die Gespräche mit den Passanten, daß die Sorge über die steigenden Lebensmittelpreise das beherrschende Thema ist und daß der Lissaboner Vertrag selbst so gesehen wird, daß er den „Leistungen" einer degenerierten und inkompetenten politischen Elite nur die Krone aufsetzt.


Die Demonstrationen und Aktionen in Deutschland (in insgesamt acht Städten, nach drei in der Vorwoche) und in Frankreich, wo sich ihre Zahl innerhalb einer Woche von sieben auf 14 verdoppelte, sind erst der Anfang.

Sie gehen auf die Initiative von Bürgern zurück, die auf den Aufruf von Etienne Chouard reagierten, der schon 2005 eine wichtige Rolle in der Mobilisierung gegen die europäische Verfassung gespielt hatte. Am Donnerstag demonstrierten das Schiller-Institut, die LaRouche-Jugendbewegung und die Gewerkschaften in Kopenhagen vor dem Parlament, während dort die Ratifizierung beschlossen wurde, worüber im nationalen Radio berichtet wurde.


Überall in Europa erkennen immer mehr Bürger, daß es jetzt ums ganze geht. Wenn der Lissaboner Vertrag im Januar 2009 in Kraft träte, gehörte die Demokratie der Vergangenheit an. Deshalb entwickelt sich nun eine Bewegung ohne Rücksicht auf die politische Ausrichtung oder unterschiedliche Ansichten über weniger wichtige Fragen, mit dem einzigen Ziel, den Vertrag durch die Forderung nach Volksabstimmungen in allen europäischen Ländern zu Fall zu bringen.


Die Teilnehmer der Demonstration in Stuttgart hatten ein großes Banner mit der Aufschrift „Nein zur EU-Diktatur" mitgebracht, im französischen Nantes lautete die Aufschrift: „Nein zum Lissaboner Vertrag: Unsere Länder sind keine Kolonien!". Die wichtigste Botschaft kam von einem Bürger in Essen, der sich das Mikrophon geben ließ und den Passanten sagte: „Der Kampf gegen den Lissaboner Vertrag richtet sich gegen das gleiche, wogegen auch Sophie Scholl und die Weiße Rose kämpften." In diesem Geiste werden die Mittwochs-Demonstrationen weitergehen, und alle sind eingeladen, sich ihnen anzuschließen oder selbst eine solche Demonstration in weiteren Städten in Gang zu setzen.


Bisher beteiligen sich sechs Länder daran, von denen die meisten den Vertrag bereits ratifiziert haben. Hier geht es darum, die Ratifizierung rückgängig zu machen, oder eine Volksabstimmung darüber zu erzwingen.




Machen Sie mit!




Ohne Copyright Rumpelstilz Politik-Global 29-04-2008 / es genügt lediglich Nachricht WO verbreitet

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Wer etwas bezüglich DEMO oder STREIK organisieren möchte - kann gerne anonym hier unter den Kommentaren sich eintragen ... für welche Stadt. Irgendwo müssen ja ´die Angaben zusammengefaßt werden. Ansonsten eben auch an die mail-Adresse.


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0804-35 / Schweizer Bürger wollen auch unfrei werden ?


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In der Schweiz keine Datenschutzbedenken

zu Anbindung an Schengen-Datenbank



Dieser unbesorgte Blick von Schafen und Kühen, deren Gehirne längst durch TV-Sendungen wie GZSZ und Deutschland sucht den Superstar, restlos der Debilität anheim gefallen sind - erregt scheinbar auch in der Schweiz Neid und Bewunderung. Dieses wohlige meinsame Muh-en und und Mä-ä-ä-en, wie es den Deutschen in seiner Diktatur überfällt, soll allem Anschein nach auch in der Schweiz zu neuem Gemeinschaftssinn führen. Schweiz Adé, Selbstbestimmung Adé, bald weiß auch der deutsche Schäuble, ob die Socken in der Schweiz nach Appenzeller oder Tête de Moines riechen ... und wer demnächst europaweit verhaftet werden muß. Gleichschritt Marsch!

Wie frei Europa sein wird, bitte ich A L L E SCHWEIZER unter den Artikeln zur EU-Abstimmung nachzulesen. Also wehret den Anfängen! Gebt keinen kleinen Finger, denn sonst hat Euch die EU den Arm ausgerissen. Da mir auch am Wohl der Schweiz gelegen ist (ich bin gerne in der Schweiz - natürlich besonders im Winter) bitte ich jeden, sich die Programmpunkte der SVP genau anzusehen - denn EU-Europa bedeutet UNFREIHEIT ! EU heißt Europas Untergang.

16:16 29.04.2008, aktualisiert um 17:22 von SWISSCOM

Am 9. Juni soll die Schweiz Zugang zur Schengen-Datenbank erhalten:
Trotz Empfehlungen zu Unabhängigkeit und Ressourcen der Datenschützer sieht die zuständige Schengen-Arbeitsgruppe keine Bedenken für die Anbindung.

Bild: Keystone

Schweiz hat bald Zugang zu Datenbank

"Der Bericht der Evaluierungsgruppe wurde sehr positiv aufgenommen",
sagte Projektleiter Daniel Wüger vom Bundesamt für Justiz nach dem Treffen der Schengen-Arbeitsgruppe in Brüssel gegenüber der SDA. Sämtliche Voraussetzungen seien erfüllt.

Wenn die EU-Minister Anfang Juni formell zustimmen, können
die Schweizer Behörden laut dem Beschlussentwurf fristgerecht den Zugang zu SIS-Datenbank(1) erhalten. Dieser Anschluss ist notwendig, damit die technische Vernetzung an die Hand genommen werden kann.
Allerdings ortete die Expertengruppe, die im März während vier Tagen die Schengenkonformität der nationalen und kantonalen Datenschutzgesetzgebungen und Vorbereitungsarbeiten
unter die Lupe nahm, laut Wüger auch "Verbesserungspotenzial".
Im Bericht, der öffentlich nicht zugänglich ist, werde unter anderem der Schweiz empfohlen, die Unabhängigkeit der Datenschützer, insbesondere auch des nationalen Datenschutzbeauftragten, zu stärken.
Es müsse nun verwaltungsintern abgeklärt werden, welche Handlungen sich aufdrängten, sagte Wüger, ohne Details zu nennen. Auf Bundesebene ist derzeit, wie auch in einigen Kantonen, keine
Genehmigung oder Wahl des Datenschützers durch das Parlament geplant.
(sda)

(1) Das SIS wurde beschrieben bei Politik-Global im Artikel "0803-05 Die "schöne" neue EU". Einzelheiten dort bitte nachlesen.

Ansonsten bleibt dem Autor nur ein "Herzlich Willkommen" in der Unfreiheit zu wünschen. Die deutsche Sängerin Hildegard Knef hatte das vor vielen Jahrzehnten schon besungen: "von nun an gings bergab".


Copyright (c) Rumpelstilz Politik-Global 29-04-2008




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0804-34 / Das Raubtier EU will noch mehr Menschen unterwerfen

EU-Vertrag und Lissabon-Reformvertrag und Interview Prof. Dr.Schachtschneider (aus 2005 – jedoch auch gültig für den Lissabon-Reformvertrag) rutscht durch die Blogform hier immer weiter nach hinten – jedoch ist dieses äußerst Wichtige hier durch Anklicken leicht erreichbar
http://politikglobal.blogspot.com/2008/03/die-schne-neue-eu-grenzenlose-freiheit_11.html
http://politikglobal.blogspot.com/2008/04/0804-25-eilt-eilt-deutschland-gibt.html
http://politikglobal.blogspot.com/2008/04/0804-27-gauweiler-kndigt.html
http://politikglobal.blogspot.com/2008/04/0804-28-eu-referendum-eine-hoffnung-fr.html
http://politikglobal.blogspot.com/2008/04/0804-29-interview-mit-profdr-ka.html
http://politikglobal.blogspot.com/2008/04/0804-30-totale-rechtsmiachtung-durch.html



Die Menschen der '27' zu unterwerfen

genügt Prince Charles und Rothschild nicht

auch Serbien soll unfrei werden !


Es hat ganz den Anschein, daß diese nimmersatten Verbrecher erst dann zufrieden sind, wenn ihnen auch die ganze Welt gehört - im Rahmen des 'Anglo-American Century' (dem Ersatz für das PNAC, dessen Ruf schon zu schwer geschädigt war).
So findet man bei N-24 folgende Nachricht:


"Zwei Wochen vor der Parlamentswahl in Serbien
unterschreibt die Europäische Union ein Abkommen über engere Beziehungen zu Belgrad. Dies beschlossen die EU-Außenminister in Luxemburg. Die innerhalb der EU lange umstrittene Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) soll ein Zeichen an die proeuropäischen Serben sein, dass sie ungeachtet des Konflikts
um das Kosovo in der EU willkommen sind. Ein Sprecher der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft sagte, der serbische Präsident Boris Tadic werde das Abkommen um 16.00 Uhr in Luxemburg unterzeichnen.


"Das ist eine große Chance für Serbien", sagte der slowenische Außenminister Dimitrij Rupel.
"Es ist eine starkes Zeichen an Serbien, zu uns zu kommen und der Europäischen Union beizutreten." Das SAA sieht eine weitgehende Angleichung von Rechtsvorschriften aller Art an das EU-Recht vor und ist die wichtigste Voraussetzung für Beitrittsverhandlungen. Die Umsetzung des Abkommens sei an "Bedingungen" gebunden, sagte Rupel.

Einzelheiten nannte er zunächst nicht. Die Niederlande hatten zur Bedingung für ihre Zustimmung gemacht, dass die Vorteile aus dem SAA erst dann in Kraft treten dürfen, wenn Serbien uneingeschränkt mit dem UN-Kriegsverbrechertribunal zusammenarbeitet."


Die Chuzbe ist, von Serbien zu verlangen, mit dem UN-"Kriegsverbrecher"tribunal zusammenzuarbeiten, denn die eigentlichen Kriegsverbrecher, wie Bill Clinton, Madeleine Albright, ex-Außenminister Fischer, etc. laufen ungestraft frei herum.


Rumpelstilz - Politik-Global 29-04-2008

Montag, 28. April 2008

0804-33 / Drogenversorgung mit Heroin für Deutschland sichergestellt



Eine Unterbrechung der Drogenversorung

für Deutschland konnte im letzten Moment

vereitelt werden - es gibt weiterhin Heroin !


Es mag sich makaber anhören, aber die "Elite" der Welt braucht um ihre Einnahmen nicht zu bangen, der Anschlag auf Präsident Karzai in Afghanistan ist fehlgeschlagen. Damit bleibt der Protégé von G.W. Bush im Amt - und auch das deutsch geMerkel braucht nicht länger bestürzt zu sein - denn auch sie dient dieser "Elite". Es hat ganz den Anschein als sei es bloßer Banden und Drogenkrieg. Schließlich geht es um Heroin.

Nun ist das Image von Hamid Karzai angekratzt, diesem treuen Verbündeten, gehätschelt von der CIA und von G.W.Bush ebenso wie er in Deutschland auf dem Petersberg hoffiert wurde. Immerhin hat sich jeder sehr viel (Geld) von der Beziehung versprochen. Unter Hamid Karzai erhöhte sich der Opium-Anbau und die Lieferungen von Heroin seit 2001 um 1600 Prozent !!!

Die "Elite" der Welt, das 'zaaFMK' (zionistische anglo-amerikanische Finanz- und Macht-Kartell) ist seit dem BEIC der alleinige Großdealer von Drogen und menschlichem Leid. Zwar war nach dem Eigen-Anschlag (mit Thermat-Sprengstoff) der US-Regierung auf das WTC am 9/11 auch Afghanistan ein Kriegsziel für die unter Dick Cheney geplante Pipeline von Turkmenistan durch Afghanistan nach Pakistan und an den Indischen Ozean - aber für die "Elite" war der Opiumanbau ein nicht minder wichtiges Ziel, liegt doch in ihren alleinigen Händen der gesamte Heroinhandel der Welt.

Damit dieses Heroin auch die deutsche Jugend problemlos zerstören kann, mußte noch das Tor nach Europa geöffnet werden. Dies war der von Bill Clinton im Auftrag der "Elite" unternommene Krieg gegen Jugoslawien, wobei die völkerrechtswidrige Abtrennung des Kosovo von vornherein eingeplant war. Dort wurden kämpften mit der UCK von der CIA eingeflogene Taliban-Söldner. Völkerrecht scheint somit nur etwas für Naive zu sein - der Kosovo wurde als Bestandteil der EU (Europäische Union - oder Europas Untergang) als Einfallstor für den Drogenhandel benötigt, weshalb auch das deutsch-geMerkel sich beeilte, nicht nur die Bundeswehr und die Polizei nach Afghanistan zu schicken, sondern auch hurtig, hurtig den Kosovo als eigenständige "Republik" und gegen jedes Völkerreht anzuerkennen. Verbrecher halten eben untereinander zusammen.

Nach Auskunft des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UN Office on Drugs and Crime) in Kabul ist der pro-Hektar-Ertrag der Heroin- oder Opiumproduktion in Afghanistan seit der militärischen Besetzung durch US-Streitkräfte seit Dezember 2001 und der Einrichtung einer zentralisierten militärischen Kontrolle unter Präsident Hamid Karzai um 1600 Prozent gestiegen. Karzai steht der amerikanischen CIA nahe, seit er in den 1980er Jahren als von der CIA unterstützter Mujaheddin wirkte, bevor ihn dann 2001 Washington aussuchte, Präsident zu werden. In der Zeit der anti-sowjetischen Kampagne und danach stand er in engem persönlichen Kontakt mit George H. W. Bush.

Aber Opium, bzw. es wird gleich noch im Land verarbeitet - erst zu Diacetylmorphin und dann zu Heroin - muß ja auch das land verlassen können, muß über den Kosovo und die dort von der EU plazierte Kosovo-Mafia auch in das restliche Europa gelangen. In einem stellenweise armen Land sind Heroin und Euro natürlich begehrt - sogar bei den Taliban. Damit diese Transporte auch reibungslos funktionieren, sind die Deutschen im Land. Die deutsche Polizei (handverlesene Polizeibeamte) begleiten die gefährlichen Transporte - erst die Ware - und auf dem Rückweg die Geldtransporte.

Daß nun Hamid Karzai ebenso wenig Drogen selbst transportiert, wie das deutsch-geMerkel oder Prince Charles die Säcke Heroin selbst ablädt, versteht sich von selbst. In Afghanistan kümmert sich Ahmed Wali Karzai (Hamid Karzai's Bruder) um diese Geschäfte. Wenn es um die nach offiziellen Deklarationen gehende Stillegung der Mohnanbaufelder geht, so sind sich Amerikaner wie Briten völlig einig, die Felder die stillgelegt werden, sind überhaupt keine Mohnanbaugebiete.

Von russischer Seite existieren Berichte, denen zufolge amerikanische Militärtransportflugzeuge benutzt würden, um Drogen aus Afghanistan zu transportieren: »Wenn solche Aktionen stattfinden, dann können sie nicht ohne Kontakt zu Afghanen passieren, und wenn ein Afghane das weiß, dann wird es früher oder später mindestens die Hälfte aller Afghanen wissen.« Der russische Botschafter Kabulow machte diese Aussage in Вести, dem russischen 24-Stunden-Nachrichtensender, und fügte hinzu: "weshalb ich glaube, dass die möglich ist".

Als Russland in den 80er Jahren von der Afghanischen Regierung zu Hilfe gerufen wurde, hatte dies auch den unangenehmen Nebeneffekt, daß russische soldaten Bekanntschaft mit Heroin machten und nicht nur selbst konsumierten, sondern dieses Zeugs auch nach Russland brachten und damit weite Kreise der Jugend zerstörten. Nicht umsonst gehört sogar heute noch in Foren die Frage nach Drogenkonsum zu den Standarfragen. Heroin in Russland kommt heute noch aus

Afghanistan. 3 bis 4% der Bevölkerung sind in Russland Drogenkonsumenten, während es vor dem Zusammenbruch der Sowjetunion noch 0,1 bis 0,2% der Bevölkerung waren.

Drogen und Drogenhandel gehören seit Georges Soros zu den Programmen der Zerstörung einer Bevölkerung. Ziel dabei ist es, die Bevölkerung Russlands zu schwächen, bzw. zu dezimieren. Erst Präsident Putin geht wieder energisch das Problem des Drogenhandels und Drogenkonsums an und Präsident Putin unterstützt die GUS Bruderstaaten, wie Tadschikistan mit eigenen russischen Grenztruppen. Vorübergehend mußten sich jedoch die russischen Grenzsoldaten aus Tadschikistan zurückziehen (während die USA dort Militärbasen unterhielten - angeblich wegen des Afghanistan-Krieges). Inzwischen sind jedoch die USA auch in den anderen ehemaligen Sowjet-Republiken (ausser dort wo US-Marionetten-Regierungen, wie in Ukraine und Georgien) längst als das erkannt worden, was sie wirklich sind - Verbrecher, und wurden gebeten, das Land zu verlassen. In Turkmenistan dauerte die Verbindung mit den USA länger, jedoch hat auch dort Russland mit dem bestehenden Gas-Pipeline-Netz, mit der Gemeinschaft der SCO-Staaten längst wieder an boden gewonnen.


Russland beschuldigt die US-Streitkräfte des Herointransports von Afghanistan nach Europa.
Der Bericht des Nachrichtensenders Вести aus Afghanistan präszisierte, Drogen aus Afghanistan werden von amerikanischen Transportflugzeugen zu den US-Luftwaffenstützpunkten Ganci in Kirgistan und Incirlik in der Türkei gebracht. Die Luftwaffenbasis in Ganci beim internationalen Flughafen Manas in Kirgistan wurde im Jahr 2001 als Stützpunkt für Militäroperationen in Afghanistans errichtet. Die kirgisische Regierung hatte damit gedroht, die Basis zu schließen, nachdem in Usbekistan 2005 eine ähnliche Luftwaffenbasis der Amerikaner geschlossen wurde. In Kirgistan gab man jedoch nach, nachdem Washington einer Zahlung von 150 Millionen Dollar zugestimmt und versprochen hatte, 15 Millionen Dollar jährlich für die Nutzung der Basis zu zahlen.

Die USA und die NATO haben zahlreiche Angebote zur Zusammenarbeit abgelehnt, die die Shanghai Cooperation Organisation (SCO) und die von Moskau geführte Organisation zur Gemeinsamen Sicherheitspolitik, Collective Security Treaty Organization (CSTO), unterbreitet hatten. Die CSTO ist ein Verteidigungspakt von sechs ehemaligen Sowjetrepubliken zur Koordinierung der Bekämpfung des Drogenhandels. Nikolaj Bordjusha, Generalsekretär der CSTO, zitierte einen General des Pentagons, der ihm gesagt habe: "Wir bekämpfen die Drogen nicht, denn das ist nicht unsere Aufgabe in Afghanistan." Er beschuldigte Washington völlig zu recht. daran zu arbeiten, "einen geopolitischen Keil zwischen die Länder Zentralasiens und Russland treiben zu wollen und die Region auf die USA hin zu orientieren." So ist denn der Schutz des Drogenflusses integraler Bestandteil dieser Strategie. Der derzeitige Botschafter der USA in Kabul, William Wood, konnte schon an einem früheren Einsatzort Erfahrungen in der Organisation von Drogentransporten sammeln - er war in Kolumbien eingesetzt - zwecks Versorgung des Cheney - Bush - Clinton Cocain-Handels. Solch ein Handel funktioniert ungestört aber nur, wenn auch die jeweiligen Regierungen mitspielen. Und das deutsch-geMerkel ist willfährige und devote Vasallin dieses Gesocks. Aber das ist ein lukratives Geschäft - reserviert für die "Elite" der Welt.

Copyright © Rumpelstilz Politik-Global 29-04-2008

Sonntag, 27. April 2008

0804-32 / Fortsetzung der Rote Faden der Weltpolitik

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Auslöschung der Menschheit -

ein weiterer Schritt zur Auslöschung



Der Rote Faden der Weltpolitik

Teil - 4 -


Ich entschuldige mich für dieses entsetzliche herunterscrollen müssen, aber das wird sich in dem Moment ändern, wenn das Programm fertig ist für das neue Layout von Politik-Global, es sollte uns allen das Leben erleichtern.


Der Artikel ist angehängt an Auslöschung der Menschheit (HIER anklicken ) und heißt Teil - 4 -



Politik-Global 27-04-2008

Samstag, 26. April 2008

0804-31 / Wovon will Georgien mit dem Konflikt ablenken?

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Russland warnt vor möglicher

Militäraggression Georgiens

gegen Abchasien und Südossetien





19:33 25/ 04/ 2008

MOSKAU, 25. April (RIA Novosti). Russland hat vor einer möglichen militärischen Aggression Georgiens gegen Abchasien und Südossetien gewarnt.

Die Gefahr von Kampfhandlungen gegen die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien sei jetzt so groß wie nie zuvor, sagte der Sonderbotschafter des russischen Außenministeriums, Waleri Kenjajkin, am Freitag auf einer Pressekonferenz in Moskau. "Aufs Spiel ist viel gesetzt. Am 21. Mai finden in Georgien Parlamentswahlen statt. Die Macht braucht einen Außenfeind, um die georgische Nation zusammenzuschließen. (Parlamentspräsidentin Nino) Burdschanadse hat das 'Schiff' bereits verlassen... Die Gefahr einer baldigen militärischen Aggression gegen die abtrünnigen Republiken ist vorhanden", betonte der Diplomat.

MOSKAU, 25. April (RIA Novosti). Russland wird die Interessen seiner Landsleute in Abchasien und Südossetien "mit allen vorhandenen Mitteln" schützen.

Das erklärte der Sonderbotschafter des russischen Außenministeriums, Waleri Kenjajkin, am Freitag in Moskau. "In jedem Fall werden wir unsere Landsleute in diesen Regionen nicht im Stich lassen. Das muss absolut klar sein. Wir werden sie mit allen vorhandenen Mitteln schützen", sagte der Diplomat.

In der Vorwoche hatte Präsident Wladimir Putin die Regierung in Moskau beauftragt, Maßnahmen zur Erweisung konkreter Hilfe für die Bevölkerung der von Georgien abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien zu ergreifen und Kontakte zu den faktischen Machtorganen in diesen nicht anerkannten Republiken aufzunehmen. Dieser Schritt löste eine heftige Reaktion in Tiflis aus. Georgien forderte Russland, den Beschluss zu revidieren, und ersuchte westliche Partner um Hilfe. Zuvor war Russland einseitig aus den von den GUS-Mitgliedsländern verhängten Sanktionen gegen Abchasien ausgestiegen.


На военную агрессию со стороны РФ Грузия ответит адекватно — депутат



21:17

РИА «Новости»
«Грузия готова отразить любые, в том числе, военные атаки со стороны России. Параллельно мы намерены продолжить с поддержкой международного сообщества те мирные инициативы, о которых говорил ранее президент Грузии», — сказал председатель парламентского комитета по обороне и безопасности Гиви Таргамадзе.

Übersetzt:
Auf kriegerische Aggression seitens Russlands wird Georgien adäquat antworten.
"Georgien ist bereit, beliebige, darunter auch kriegerische Angriffe seitens Russlands abzuwehren …

Russian strategic nuclear bombers patrol over Atlantic Ocean

Russian Navy conducts tactical missile drill in Barents Sea

Russia rejects Western request regarding Georgian regions

Georgia disturbed by Russian moves


Kommentar Politik-Global:

... ja, ja das "friedliche" Georgien - смешно! – wohl so friedlich wie G.W.Bush und Dick Cheney und die think tanks von Rockefeller.


Während von RIA Novosti kommentiert wird, daß der Konflikt Saakaschwili bei den Wahlen helfen soll, um möglicheerweise von Schwierigkeiten im Land abzulenken – ist auch die Variante denkbar, daß Russland durch den Georgien-Konflikt abgelenkt werden soll von dem Skandal der zur Zeit mit der EU und dem Mangel an Demokratie existiert.


Russland wird vom Westen jedes Mal ein Mangel an Demokratie vorgeworfen – dabei breitet sich jetzt vor den Augen Russlands das flagranteste Beispiel eines totalitären Staates (EU) aus. Das ist schlimmste Despotie – auch in der sogenannten BRD !



Warum gibt es keine russische OSZE um die Vergehen bei der Europa-Abstimmung zu beobachten und auch das Referendum in Irland genau unter die Lupe zu nehmen. Hier wird massiv gefälscht mit Lügen.


Kann sich denn nicht Russland FÜR demokratischere Verhältnisse in der EU einsetzen? Das was in der EU und auch in Deutschland passiert, ist der größte Skandal … mögen es viele, viele in Russland lesen – und auch die Mitglieder der Regierung in Russland.




Copyright © Rumpelstilz Politik-Global 26-04-2008

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Freitag, 25. April 2008

0804-30 / Totale Rechtsmißachtung durch die EU

Für EU bitte die Artikel ab 0804-25 EINSCHLIESSLICH lesen.


Die Politiker sind die Terroristen !

Unglaubliche Despotie seitens der EU



EU-Parlamtent will mögliches

"NEIN" Irlands ignorieren

(Artikel von www.united-mutations.org und www.mehr-demokratie.de )

25. April 2008
Von: Thomas Rupp


Ein empfindlicher Schlag gegen die Demokatie: Das EU-Parlament hat beschlossen, ein Nein der Iren im Reformvertrag zu ignorieren.
Lesen Sie dazu den Kommentar von Thomas Rupp (Democracy
International).


Was Demokratie angeht, bin ich weitgehend desillusioniert, besonders auf europäischer Ebene. Daher war ich mir sicher, mich könne diesbezüglich nichts mehr schockieren. Da saß ich allerdings einem
Irrtum auf, wie mir das Europaparlament neulich deutlich machte.


Am 20. Februar wurde dort der Lissabonvertrag verabschiedet. An sich kein überraschender Zug. Ich habe auch nicht wirklich eine kritische Haltung erwartet, hinsichtlich die Tatsache, dass man einen Vertrag ratifiziert, der mehr oder weniger identisch mit eben der EU Verfassung
ist, die von Wählern in Holland und Frankreich bereits abgelehnt
wurde.


Doch im Vergleich dazu, was sich letzthin in Straßburg ereignete, ist dies eher ein geringfügiger Verstoß gegen die Demokratie.

Thema der dortigen Debatte war der so genannte “Corbett-de-Vigo-Report über den Lissabonvertrag”, zu dem es Änderungsanträge
gab, die ihrerseits der Abstimmung bedurften, bevor über den eigentlichen Vertrag abgestimmt wurde.


Einer dieser Änderungsanträge - Änderungsantrag 32 - schlägt vor, dass das Europaparlament “sich verpflichtet, das Resultat des Referendums in Irland anzuerkennen”. Anders ausgedrückt: Soll das Parlament das Ergebnis des irischen Volksentscheids über den Lissabonvertrag respektieren, der voraussichtlich Anfang Juni 2008 erfolgen wird? (NB.: Voraussichtlich bereits im Mai).

Dieser Antrag wurde von 499 Abgeordnete abgelehnt. Bei 33 Enthaltungen befürworteten ihn lediglich 129.

Da dieser Antrag elektronisch abgestimmt wurde, lässt sich einfach nachvollziehen, wer wie gewählt hat. Was mich am meisten beeindruckt, ist, dass selbst ein irischer Abgeordneter, nämlich Proinsias de Rossa, dafür war, die Meinung seiner irischen Mitbürger zu ignorieren.

Praktisch bedeutet das eine klare Botschaft an die Iren: Ihre Meinung zum Reformvertrag interessiert das Europäische Parlament nicht im geringsten. Was einen weiteren Schritt im Niedergang der demokratischen Kultur in der EU darstellt - falls diese überhaupt je
existierte.


Nachdem der Lissabonvetrag dann letztlich ratifiziert war, lieferte Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering ein Paradebeispiel für Heuchelei. Nach dem selbstgefälligen Applaus der Parlamentarier sprach er folgendes aus: “Sie haben mit überwältigender Mehrheit dem Reformvertrag zugestimmt. Dies ist der Ausdruck des freien Willens der
Völker, die Sie vertreten. Ich beglückwünsche Sie sehr herzlich zu diesem überzeugenden Ergebnis! Das Europäische Parlament vertritt dieVölker Europas. Dieser Vertrag gibt der Europäischen Union mehr Handlungsfähigkeit und sichert mehr Demokratie. Wir verteidigen die gemeinsamen Werte Europas und” - an dieser Stelle richtete er sich an ein paar protestierende Abgeordnete “werden es niemals zulassen, dass Lautstärke dominiert gegenüber freien Argumenten. Dies ist ein freies, demokratisches Europa.”


In meinen Ohren klingt das - nachdem den Iren kurz zuvor das Recht auf Selbstbestimmung abgesprochen wurde - nach schierem Sarkasmus. Die Mehrheit der Europa-Abgeordneten hat in ihrem
Bestreben, diesen Vertrag auf Biegen und Brechen durchzubringen, nicht nur jegliche Achtung vor der Demokratie verloren, sondern auch vor den Menschen, die sie eigentlich vertreten sollen. Das Mandat, das ihnen durch demokratische Mittel erst verliehen wurde, benutzen sie nun dazu, die Demokratie ernsthaft zu beschädigen.

Quelle/Gesamter Text: www.mehr-demokratie.de


KOMMENTAR

Um die Sprache der Volksverräter zu verstehen, sollte man wissen, daß deren Verwendung des Wortes "Demokratie" auf einer mehrere Jahrzehnte andauernden Gehirnwäsche des Normalbürgers aufbaut, sie vertrauen einfach darauf, das der Bürger, dem das selbständige Denken aberzogen wurde, den Worthülsen glaubt. In deren Sprache jedoch bedeutet das Wort "Demokratie" brutalste DESPOTIE !

Ihr werdet selbst sehen, wie schnell der zu implantierende RFID-Chip kommt, Ihr werdet verchipt wie das heute bei Haustieren der Fall ist (für die zählt Ihr auch nicht mehr als irgendwelche Nutztiere). Über Rechte werdet Ihr keineswegs mehr verfügen. Was ein jeder dann noch darf, wird in 'La Bête' dem Zentralcomputer in Brüssel hinterlegt - dort wird festgelegt wer dann noch was darf.

Das Referendum (Volksabstimmung) in Irland dient nur der äußeren Legitimation der Schein-Demokratie. Aber dennoch ist sie immens wichtig, denn ein Verstoß gegen die Regeln dessen, was die EU-Tyrannei als scheinbare Legitimation nutzt, deckt vor aller Augen auf, was diese EU sein wird: eine Despotie und Tyrannei schlimmsten Ausmaßes!

Das Offenlegen dieser Diktatur und Despotie erst berechtigt zum (wenn auch mit standrechtlichem Erschießen geahndet) offenen Widerstand gegen die Tyrannen - frei nach Schiller: "Was wolltest du mit dem Dolche sprich! Die Stadt vom Tyrannen befreien." Nun sollte man eben nur wissen, WER die Tyrannen sind. Wer hier fast alle Artikel gelesen hat, der weiß auch wer sie sind.

Also bleibt Irland als wesentlicher Punkt bestehen - Irland erlaubt vor aller Augen offenzulegen, WAS diese EU sein wird. Gegen Diktaturen ist Widerstand legitim! Darum geht es noch!

Barroso lügt wie gedruckt

http://www.bonde.com/index.php/bonde_uk/article/C221/

Misinformation in Ireland / Desinformation in Irland

I was in Ireland this weekend. Accidentally I met the Commission President José Manuel Barroso at the university of Cork. I had two other meetings. He made a splendid speech, particularly when he was outside his manuscript.

It became clear to me that his services had agreed a part of his speech with the Irish government representatives to mislead the Irish citizens about a hot issue in the Irish debate, their low corporate tax at only 12,5 %.

Mislead is a strong - but very precise - expression. Barroso said there was nothing new in the treaty about taxes. This is positively wrong. The new Art. 113 TFEU about taxes add a new phrase of “and to avoid distortion of competition”. This is a clear invitation to the European Court to out-law the very distorting low Irish rate.

Today the EU is only competent to harmonise tax laws if it is “necessary to ensure the establishment of the internal market”. With Lisbon the EU can also harmonise if competition is distorted - this is a much wider concept. When is competition not distorted by differences?

In a new special protocol (no 27) it is also added that the Internal Market “includes a system ensuring competition is not distorted”. National hindrances can be outlawed, even by legislation based on the so-called flexibility clause.

In Art. 116 TFEU distortions of competition can be hindered by laws decided by qualified majority in the Council. First, the Commission consult the distorting Member State. “If such consultation does not result in an agreement eliminating the distortion in question the European Parliament and the Council, acting in accordance with the ordinary legislative procedure, shall issue the necessary directives. Any appropriate measures provided for in the Treaties may be adopted”, it is mentioned. The text in bold is the new addition from the Lisbon treaty. Hindrances may be eliminated by majority voting.

So, if I was Irish and interested in the low corporate tax - which I am not - I would propose a strong protocol to protect the low rate. It is not difficult to foresee an attack from another country - or company. The French Presidency has already signalled its plans for taxation before they enter into office 1 July.

The Irish government has criticized the French intentions. Well, the issue is also included in the annual work program for Barrosos European Commission for 2008!
“Work will also be continued in order to allow companies to choose an EU-wide tax base as set out in the 2008 Annual Policy Strategy. An impact assessment has been launched to examine the options and their implications”, it is said at page 7.

The Commission will only publish their proposal - after the Irish referendum. All controversial proposals are delayed before referendums. This is normal practise for the Commission. It is only un-normal that the method has been leaked to the press with the publication of a private e-mail from a British diplomat referring information received from the Irish government in confidence.

The Commission is working on a proposal to harmonise - maybe not the rate, but the base for calculating corporate taxes. The economic effect for Ireland may be the same.

Ireland has earned a lot on multinational companies settling in Ireland but selling products to the whole of the EU. Now, the Commission proposal - according to rumours - will distribute profit for taxation according to the spread of the turnover.

It does not sound surprising - or unjust - to me. This is the way the Commission is thinking - in despite of the Barroso speech to calm the Irish voters before their referendum scheduled for 12 June.

A joint rate will require unanimity, yes. But to outlaw the low rate in a Court verdict only require a simple majority in the Court in Luxembourg. It is mis-leading not to tell the Irish the full truth about the Lisbon treaty and taxation.
Even new direct taxes for the Union could be introduced by the Lisbon treaty, see Art. 311 TFEU on the establishment of new own resources by unanimity among Member States.

“...it may establish new categories of own resources”, it is said in the new Art. 311.

It is also said “The Union shall provide itself with the means necessary to attain its objectives and carry through its policies”.

Damit steht fest, Barroso will die Iren 'über den Tisch ziehen' - Barroso intends to deceive the Irish.

Natürlich legt die EU Wert darauf, den Anschein nach außen zu wahren, aber wie Pöttering sagte, notfalls will man seitens der EU auch mit Gewalt vorgehen.

Ich bitte um Verbreitung (ohne Copyright) - Rumpelstilz Politik-Global 25-04-2008


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0804-29 / Interview mit Prof.Dr. K.A. Schachtschneider

Das Interview mit Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider wurde von der Büso geführt - und ins Netz gestellt bei
http://www.united-mutations.org

und ist auch hier wiedergegeben - denn nur die maximale Verbreitung erreicht auch die größtmögliche Zahl der Bürger. Es ist leider bitterer Ernst !!!


Europa nicht als Großstaat, sondern

als “Republik der Republiken” organisieren

- Interview mit Prof. Dr. Karl Albrecht

Schachtschneider über die EU-Verfassung

25. April 2008

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vertritt dieVerfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag. Er lehrt Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg und gehört zu den besten Kennern des Europarechts und der Europäischen Verfassung. 1992 führte er die Verfassungsbeschwerde gegen den Maastrichter Vertrag, 1998 klagte er, zusammen mit den Professoren Hankel, Nölling und Starbatty, gegen die Einführung des Euro. Das folgende Gespräch mit Prof. Schachtschneider führten Gabriele Liebig und Alexander Hartmann am 3. Mai in Nürnberg.

THEMEN:

Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung

Das Maastricht-Urteil von 1993

Verlust der "existentiellen Staatlichkeit"

Wiederkehr der Todesstrafe?

Eigenartige Grundrechte

Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit

Wie geht es weiter mit Europa

Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein

Verbund der Nationalbanken statt EZB

Die Sache des Volkes

Herr Prof. Schachtschneider, Sie haben eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag erhoben. Was sind dabei die allerwichtigsten Punkte?


Schachtschneider: Die eigentliche Triebfeder dieser ganzen Arbeit ist die Verteidigung des Rechts bei der europäischen Integration. Ich akzeptiere das Integrationsprinzip im Grundgesetz, aber es darf dabei das Recht nicht verloren gehen. Das istein politischer Standpunkt, der auch beim Bundesverfassungsgericht durchaus Anklang findet - schon im
Maastrichtprozeß.

Es gibt für mich keine Freiheit ohne Recht, aber auch kein Recht ohne Staat. Das Recht, und damit die Freiheit, insbesondere die Menschenrechte, sind im Zuge der Integrationsentwicklung in großer Gefahr oder sogar weitgehend schon verloren. Ich will versuchen, zu retten, was zu retten ist. Das ist für mich Pflicht. Irgend jemand in Deutschland muß dafür sorgen, daß diese Frage ernsthaft erörtert wird, und das kann ich nur beim Bundesverfassungsgericht veranlassen. Niemand sonst ist bereit, den Verfassungsvertrag ernsthaft zu erörtern - außer Ihnen, erfreulicherweise. Die Medien tun es im großen und ganzen nicht und Bundestag und Bundesrat eben auch nicht, trotz der Bemühungen von Dr. Peter Gauweiler.


Damals im Maastrichtprozeß ist es mir gelungen, eine ernsthafte Diskussion herbeizuführen. Natürlich geht es mir nicht nur um die Diskussion, sondern um die Veränderung des Vertrages, weil er falsch ist und großen Schaden anrichtet.
Zu den Prinzipien, die ich vertrete, der Freiheit im weitesten Sinne, gehört auch das Eigentum, vor allem aber die großen Strukturprinzipien, welche die Freiheit stützen: Demokratie und Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus. Alle diese Prinzipien des Art. 20 GG gehen mehr und mehr durch die europäische Integrationsentwicklung verloren. Der Verfassungsvertrag ist ein Meilenstein der Entwicklung in den Unrechtsstaat.


Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung

Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!

Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?


Schachtschneider: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.


Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, derSicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluß, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.


Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluß "tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft". Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.


Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluß ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers.

DieAuswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.
Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission untersich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.

Absprachen zwischen den Regierungen sind ja an sich nichts Schlimmes, solange die geltende Verfassungsordnung, das Grundgesetz gewahrt bleibt. Aber schon die Bezeichnung EU-Verfassung - inVerbindung mit der Regel: Europäisches Recht bricht nationales Recht - bedeutet ja, daß unsere Verfassung dann nur noch untergeordneten Wert hätte?


Schachtschneider: Ja, so ist das geregelt: Das gesamte europäische Recht, auch das Sekundärrecht und Tertiärrecht, also jede kleine Regelung, hat Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten. Aber das wird beim Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen, so wie auch der Maastrichter Vertrag damals zugunsten des nationalen Parlamentarismus eingegrenzt wurde.
Ich bin auch für eine erhebliche Stärkung der Referenden. Wir finden in diesem Parteienstaat nur wieder zu demokratischen Strukturen zurück, wenn Volksabstimmungen zugelassen sind. Auf diese besteht freilich längst ein Anspruch.

Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.


Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert, z.B. jetzt über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Dr. Peter Gauweilers Verfassungsklage. Der Beschluß ist geradezu eine Aufforderung zum Tanz- zum richtigen Zeitpunkt, am 27. Mai!


Das Maastricht-Urteil von 1993

Die Verhandlung über Ihre Verfassungsbeschwerde wurde also einfach vertagt bis nach der Bundestagsentscheidung?


Schachtschneider: Genau. Unser Antrag ging darauf, daß der Bundestag die zweite und dritte Lesung unterläßt. Das wurde uns nicht zugestanden. Ich habe dafür Verständnis. Doch dann wird in dem Beschluß auf den
Maastrichtprozeß hingewiesen, den ich ja nun kenne, als wollten Sie sagen: "Das müßten Sie doch wissen, Herr Schachtschneider, Sie haben ja den Prozeß selbstgeführt." Ich nehme es als Wink mit dem Zaunpfahl: Wenn Ihr am 27. Mai kommt, dann werden wir die Ratifikation unterbrechen, bis wir entschieden haben. Und das kann ein Jahr dauern.

Was war das Wichtigste an diesem Maastrichturteil?


Schachtschneider: Erstens war fast sensationell das Zugeständnis eines vorher nie zugestandenen Grundrechts: daß nämlich der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag habe. Dann müssen diese Volksvertreter aber auch etwas zu vertreten haben; sie müssen Befugnisse haben, die den Namen verdienen - "substantielle Befugnisse" war das Wort. Ich hatte vorgetragen, die Staatlichkeit Deutschlands würde durch den Maastrichter Vertrag so sehr entleert, daß Art. 38 - das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind - weitestgehend leerläuft. Und die Verfassungsrichter meinten, das sei "noch nicht" der Fall. Zweimal sagten sie "noch nicht" im Urteil von 1993.


Aber jetzt, mit der "EU-Verfassung", ist diese Grenze nun wirklich überschritten! Darum geht es in diesem Prozeß. Die Kollegen der Gegenseite fanden, dieses Grundrecht, was ich da vortrüge, sei denkunmöglich. Aber das Bundesverfassungsgericht hat mir zugestimmt. Und davon rücken die Verfassungsrichter nicht wieder ab. Das halte ich für ausgeschlossen.
Ich stütze den Rechtsschutz gegen den Verfassungsvertrag lieber auf die politische Freiheit; denn Art. 38, das Recht auf Vertretung des ganzen Volkes, ist nur ein Ausschnitt der politischen Freiheit. Aber in Deutschland ist die politische Freiheit als Grundrecht noch niemals anerkannt worden, was die Öffentlichkeit auch nicht weiß. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Grundrecht der politischen Freiheit ausdrücklich abgelehnt. Wir haben zwar die Freiheit, zu wählen, und eine wenn auch sehr begrenzte Redefreiheit. Aber die politische Freiheit, das Recht, Mitgesetzgeber zu sein, am politischen Geschehen, an der Polis, teilzuhaben - das ist der Kern meiner ganzen Lehre - ist bisher in Deutschland noch von keinem Gericht als allgemeines Grundrecht anerkannt worden.

Deshalb stütze ich die Klage auch auf Art. 38 GG; denn der Anspruch ist sicher. Es wird nur um die Frage der "existentiellen Staatlichkeit" und das Prinzip der begrenzten Ermächtigung gehen. Andere sprechen von Souveränität, doch das ist ein monarchischer Begriff, der schlecht zu einer republikanischen Verfassung paßt. Mit "existentieller Staatlichkeit" meine ich die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem Staat - und das ist ja nichts anderes als das Volk, organisiert als Staat, die Bürgerschaft, verfaßt durch das Verfassungsgesetz - verbunden sind. Der Kernsatz, den keiner abschaffen kann, ist: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung" haben. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung ist der Schlüsselbegriff des Prozesses. Die demokratierechtliche Konzeption stammt von mir und wurde vom Bundesverfassungsgericht im Maastrichturteil auf diesen Begriff gebracht.
Die Befugnisse der Union - deren Ausübung mangels eines Unionsvolkes nicht originär demokratisch legitimiert ist - können nur so gehandhabt werden wie etwa Verordnungen zu Rechtsverordnungen. Die Ermächtigungen müssen so bestimmt sein, daß die nationalen Parlamente verantworten können, welche Politik von den Organen der Union gemacht wird. Deren Politik muß vom Deutschen Bundestag verantwortet werden können. Das ist sie aber nur, wenn sie hinreichend voraussehbar ist,weil die Ermächtigungen hinreichend bestimmt sind.
Wer den Verfassungsvertrag gelesen hat, weiß, daß es völlig anders ist. In der Verfassungsklage werde ich nachweisen, daß das Prinzip der begrenzten Ermächtigung nicht eingehalten ist und daß die Befugnisse, die übertragen werden, von existentieller Bedeutung für ein Volk sind und darum nicht auf einen Staatenverbund übertragen werden dürfen. Die existentielle Staatlichkeit der Europäischen Union geht bei weitem zu weit.

Das gilt ja auch für das Bundesverfassungsgericht selbst. Noch ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Gericht der Deutschen, aber gemäß der EU-Verfassung dann nicht mehr.


Schachtschneider: So ist es! Es wird entmachtet. In meiner Klageschrift habe ich aufgezeigt, in wieweit die existentielle Staatlichkeit zum einen entgegen dem Grundgesetz auf die Europäische Union übertragen und zum anderen das Prinzip der begrenzten Ermächtigung verletzt ist.

Jedermann weiß, daß ein politischer Prozeß auch politisch entschieden wird und nicht nur dogmatisch. Wenn er ausschließlich nach Rechtsprinzipien entschieden würde, gäbe es gar keinen Zweifel, wie er ausginge. So wie der Verfassungsvertrag formuliert ist, kommt er in Karlsruhe nicht durch. Es ist die Frage, ob die Verfassungsrichter ihn gänzlich ablehnen - das müßten sie, aber werden es vielleicht nicht tun. Aber sie werden ihn zurechtstutzen wie damals den Maastrichtvertrag, möglicherweise in der Hoffnung, daß er vorher schon in Frankreich gescheitert ist. Ich bin meiner Arbeit aber durch die Entscheidung der Franzosen nicht enthoben.

Wissen Sie, ob es in anderen EU-Staaten auch Verfassungsbeschwerden gibt?


Schachtschneider: Nein, ich wüßte nicht, aber in Österreich wird, wie ich höre, darüber nachgedacht.


Verlust der "existentiellen Staatlichkeit"

In welchen Bereichen ist denn die "existentielle Staatlichkeit" gefährdet oder bereits verloren?


Schachtschneider: Wir haben die existentielle Staatlichkeit, sprich: die unverzichtbare nationale Hoheit, im Bereich der Wirtschaft fraglos verloren. Die Wirtschaftspolitik ist weitestgehend, die Währungspolitik völlig der Union überantwortet. Im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik sind uns dadurch, aber auch durch Befugnisse der Union, die Hände gebunden.


Wir haben insbesondere die existentielle Staatlichkeit in Sachen des Rechts, die Rechtshoheit, verloren. Das ist besonders schmerzlich.Wir stehen im Begriff, durch den Verfassungsvertrag die Hoheit in der Innenpolitik, nämlich in Sachen der Polizei und der Justiz, zu verlieren. Das geht noch viel weiter als der europäische Haftbefehl. Auch in Sachen Verteidigungspolitik haben wir kaum noch etwas zu sagen. Durch die Integration in die NATO war Deutschland nie souverän, aber jetzt geht die Hoheit auf diesem Gebiet gänzlich auf die Union über, die freilich an die NATO gebunden bleibt. Der Europäische Rat kann die Gemeinsame Verteidigung beschließen, nicht nur für den Einzelfall.

Am schlimmsten sehen Sie die Lage aber auf wirtschaftlichem Gebiet?


Schachtschneider: Ich erwähne nur die drei "Grundfreiheiten": die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit und insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit. Der schlimmste Tort, den wir uns antun konnten, ist die Kapitalverkehrsfreiheit! Der Niedergang der deutschen Wirtschaft hängt zu einem Drittel damit zusammen.

Sie sprechen von der Deregulierung im Rahmen der Globalisierung?


Schachtschneider: Ja, ja. Wir haben uns jedwede Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs verbieten lassen und uns selbst verboten - nicht nur gegenüber Ländern der Europäischen Union, sondern gegenüber allen Ländern der Welt.

Im Rahmen der WTO?


Schachtschneider: Nein, das ist nicht in der WTO geregelt, sondern in Art. 56 des EG-Vertrags. Das hat kein Abgeordneter gemerkt. Dieses unbeschränkte Verbot ist seit 1994 unmittelbar anwendbar. Es ist die Kapitalverkehrsfreiheit, die uns hindert, Investitionspolitik zu machen, also jede Beschränkung des Transfers von Kapital, von Anteilsrechten - des von uns erwirtschafteten Kapitals!

Deutschland erwirtschaftet das stärkste Sparkapital, aber es wird am wenigsten in Deutschland investiert. Unser Kapital wird woanders investiert oder woanders hingegeben. Das ist unerträglich für Deutschland! Dieses kapitalpolitische Problem ist viel wichtiger als die lohnpolitischen und sozialpolitischen Probleme. Damit haben wir uns die Hände gebunden. Die deutsche Politik wird solange nichts bewirken können, bis wir einsehen und fordern: Entweder werden die "Grundfreiheiten" geändert und die Kapitalverkehrsfreiheit aufgegeben, oder wir scheiden aus der Union aus. Sonst hat Deutschland wirtschaftlich keine Chance. Jede andere Politik begleitet lediglich den wirtschaftlichen Niedergang zu Lasten der Bevölkerung. Die Shareholder machen auch im Niedergang Gewinne. Der Niedergang ist zur Ausbeutung bestens geeignet. Aber der deutschen Bevölkerung steht eine schwere Krise bevor, weil die Regelungen, die Rahmenbedingungen so sind.

Eigentlich müßte man doch hoffen können, eine Mehrheit für eine Änderung der Verträge zu bekommen, weil letztendlich alle europäischen Länder darunter leiden. Man muß es nur auf den Punkt bringen.


Schachtschneider: Problemlos. Aber Sabine Christiansen hat mich zu dem Thema noch nicht eingeladen.

Eine Folge des völlig ungeregelten Kapitalverkehrs ist ja auch, daß die Regierungen durch bestimmte Akteure auf den Finanzmärkten erpreßbar werden, indem gewisse Fonds drohen, den Markt mit Regierungsanleihen zu überschwemmen. Da war doch dieser spektakuläre Fall, als die Citigroup in London binnen zwei Minuten eine riesige Menge deutscher Staatsanleihen verkaufte, und zwar genau an dem Punkt, als die Montagsdemonstrationen anfingen und von Schröder verlangten, Hartz IV zu modifizieren.


Schachtschneider: Wir haben ihnen die Macht dazu gegeben! Weder die Bevölkerung noch die Abgeordneten haben gemerkt, daß wir mit dem Art. 56 EGV die Möglichkeiten der Politik weitestgehend aufgegeben haben. Wir haben uns der Wirtschaftshoheit begeben. Aber das gilt auch für die Dienstleistungsfreiheit, die Entsendeproblematik, das Herkunftslandprinzip. Herkunftslandprinzip heißt, daß für lebenswichtige Tätigkeiten im Lande nicht mehr wir die politische Verantwortung übernehmen und haben, nicht mehr wir bestimmen können, wie die Lebensmittel beschaffen, die Arbeitsverhältnissegestaltet sind und vieles andere mehr, sondern irgendein anderes Land das regelt, auf dessen Politik wir keinen Einfluß haben. Das ist demokratisch untragbar.

Hier setzt ja auch die soziale Kritik an der EU-Verfassung, z.B. seitens der Gewerkschaften an.


Schachtschneider: Durch die Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit wird es möglich, daß Unternehmen in Deutschland Rechtsformen anderer Länder nutzen können - etwa die societé anonyme, limited company usw. Das hat der Europäische Gerichtshof durchgesetzt. Das heißt: Die deutsche Mitbestimmung ist am Ende! Mitte der siebziger Jahre wollten die Gewerkschaften die Mitbestimmung notfalls mit Generalstreik durchsetzen. Jetzt ist die Mitbestimmung erledigt! Das ist nur eine Sache, die aus der Rechtsprechung zum Herkunftslandprinzip folgt. Wenn jetzt irgendein "private equity"-Unternehmen in der französischen Rechtsform nach Deutschland kommt und Siemens oder Daimler Chrysler übernimmt, dann haben diese Unternehmen am nächsten Tag keine Mitbestimmung mehr. Diese Wirkung der Niederlassungsfreiheit war nicht voraussehbar, verantwortbar im Sinne einer begrenzten Ermächtigung.

Ihre Klage bietet dem Bundesverfassungsgericht also nun gewissermaßen eine letzte Gelegenheit, auf die Bremse zu treten - auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof?


Schachtschneider: Das Schlimmste bei alledem ist ja der Europäische Gerichtshof: Dessen letzter Präsident hat selbst gesagt: "Wir sind der Motor der Integration." Der Gerichtshof ist mächtiger als alle anderen europäischen Institutionen. Mittels der Grundfreiheiten kann er die gesamte Rechtsordnung umwälzen und hat das in weitem Umfang schon getan. Ich greife ausführlich - über sechzig Seiten - die Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu den Grundfreiheiten an und sage: Die Grundfreiheiten sind keine begrenzte Ermächtigung. Auch der Europäische Gerichtshof unterliegt diesem Prinzip, daß das Bundesverfassungsgericht damals im Maastrichturteil vorsichtig auch gegenüber dem Gerichtshof angemahnt hat. Der Gerichtshof darf die Grundfreiheiten nicht so weit interpretieren, daß seine Urteile eigentlich Vertragsänderungen sind.


Der Europäische Gerichtshof hat in Tausenden von Entscheidungen noch nicht einmalzu erkennen vermocht, daß ein Rechtsakt der Union grundrechtewidrig ist. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs finden immer alles in Ordnung, was die Kommission und der Rat machen. Außerdem sind die Richter für ihre Integrationsaufgabe von den Regierungen handverlesen.Sie beziehen ein Grundgehalt von 17 000 Euro, das ist mindestens das Dreifache dessen, was ein deutscher Ordinarius verdient. Hinzu kommen noch manche Spesen. Solche Gehälter haben bekanntlich eine Bestechungsfunktion. Diese Posten hat man gerne und man hat sie gerne nochmal. Die Richter können wiedergewählt werden, jeweils für sechs Jahre! Das ist keine richterliche Unabhängigkeit! In 50 Jahren haben sie nicht einen Rechtsakt aufgehoben, weil sie ihn für verfassungs- oder grundrechtswidrig erklärten. Vom Europäischen Gerichtshof ist kein Grundrechtsschutz zu erwarten.

Wiederkehr der Todesstrafe?

Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?


Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung.
Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.
Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, alsmaßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!
Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Todeverurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen" - in Ordnung, Notwehr - ,"jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern" - das geht schon sehr weit, doch dann kommt es - "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.


Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung:

"Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.

Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zumessen.


Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mitöffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht herumschlägt, wenn er nichts merkt. Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen - das ist doch eine Körperverletzung!


Eigenartige Grundrechte

Was sagen Sie außerdem noch zur Grundrechtecharta?


Schachtschneider: Sehen Sie sich die Medienfreiheit an: "Die Medien und ihre Pluralität werden geachtet."Was heißt denn: achten? Die Grundrechtecharta kennt etwa zwanzig Verben für die Intensität des Grundrechteschutzes: sicherstellen, gewährleisten, ein Recht haben, usw. "Ein Recht haben" ist gut, aber
"werden geachtet" ist die schwächste Schutzzusage.

Die Lehrfreiheit, mein Grundrecht, steht überhaupt nicht mehr im Text - und zwar nicht aus Versehen. Denn ihr Fehlen wurde öffentlich gerügt und diskutiert. Ein Bundestagsabgeordneter, der im Grundrechtekonvent saß, sagt: Wir konnten die Freiheit der Lehre nicht durchsetzen. So heißt es jetzt: "Die Freiheit der Forschung und die akademische Freiheit werden geachtet." Was akademische Freiheit ist, weiß keiner so genau. Bei der Lehrfreiheit wußte man, was das ist.

Lehrfreiheit heißt, daß man niemandem vorschreiben kann, was er lehrt?

Schachtschneider: Oder ihn wegen seiner Lehre zur Rechenschaft ziehen kann. Die Freiheit des Katheders ist vom Bundesverfassungsgericht immer hochgehalten worden. Jetzt wird sie durch die Politik torpediert. Noch gibt es sie, aber sie ist in größter Gefahr.

Die Lehrstühle werden auch immer mehr von privaten Geldgebern abhängig gemacht.


Schachtschneider: Exakt. - Ein weiteres Beispiel: Das Eigentumsrecht ist im EU-Verfassungsvertrag von der sozialen Frage gelöst. Im Grundgesetz haben wir das schöne Grundrecht (Art. 14 GG): "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist derzeit ein großes Thema. Eigentum heißt Privatnützigkeit und Sozialpflichtigkeit. In der EU-Verfassung steht das nicht mehr. Der Vertrag schafft eine neoliberale Verfassung. Sie öffnet sich für den Neokapitalismus. Das Sozialprinzip ist weit zurückgedrängt.

Anderes kommt hinzu, z.B. die Rechte der "älteren Menschen". Was ist ein "älterer Mensch"? Einer ist immer älter als der andere. "Älterer Mensch" ist rechtlich ein abwegiger Begriff. Aber diese "älteren Menschen" haben nun ein Sondergrundrecht, und das schließt mehr aus als ein! Ältere Menschen haben das Recht auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Das zu sagen, ist eine Unverschämtheit! Das politische Leben ist nämlich nicht genannt, nicht aus Versehen! Was soll das heißen? Daß ältere Menschen - im Zweifel stempelt man sie als dement - kein Wahlrecht mehr brauchen?

Es sollte doch selbstverständlich sein: Wie alt ein Mensch auch sein mag, er hat immer dieselben Rechte. Es kann doch nicht aufs Alter ankommen. Eine Sonderregelung für ältere Menschen - eine glatte Diskriminierung. Natürlich gibt es auch gesonderte Regelungen für Jugendliche, Frauen und Männer.


Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit

Von der Tarifautonomie bleibt nicht viel übrig. Die in Deutschland heilige Tarifautonomie, wonach die Löhne und Gehälter von denTarifpartnern festgelegt werden, ist zwar in Art.II-88 VV noch angedeutet, aber die Vorbehalte erlauben es, wenn auch der Streik gewährleistet ist, die Tarifautonomie weitgehend einzuschränken. NachArt. 9 (3) GG sind Mindestlohnregelungen im Prinzip nicht zulässig. Daß Mindestlöhne jetzt überhaupt diskutiert werden, liegt am Europarecht. Den Weg hat die Entsenderichtlinie geebnet und die wird nicht an Art. 9(3) GG gemessen, sondern an europarechtlichen Grundrechten, die nichts wert sind.


Der Grundrechtestatus der Bundesbürger wird ganz erheblich verschlechtert. Diese vielgerühmte Grundrechtecharta bedeutet einen schweren Verlust an Rechtlichkeit und rechtlicher Kultur. Sie ist genau das Gegenteil eines Fortschritts. Schon allein das zwingt, gegen denVertrag zu Felde zu ziehen.

Wie stehen Sie zum europäischen Haftbefehl und diesem Fall eines Geschäftsmannes, der nach Spanien ausgeliefert werden soll?


Schachtschneider: Untragbar. Der europäische Haftbefehl wird in Karlsruhe fallen. Der Prozeß läuft, die mündliche Verhandlung hat stattgefunden. Das Gericht hat deutliche Kritik geäußert. Ein Urteil gegen den europäischen Haftbefehl wird schon ein Vorzeichen für unseren Prozeß sein. Wir haben den europäischen Haftbefehl auch ausführlich in unserer Klage behandelt. Er ist untragbar, weil er nun wirklich Grundprinzipien des Rechtsstaates verletzt, nämlich den Schutz des Bürgers durch den eigenen Staat.


Ein wesentliches Grundrecht wurde aus dem Grundgesetz gestrichen, nämlich: Kein Deutscher darf ans Ausland ausgeliefert werden. Jetzt ermöglicht der europäische Haftbefehl, daß jemand verhaftet und ausgeliefert wird, selbst wenn die Tat, die er begangen hat, in Deutschland nicht strafbar ist. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Bisher galt der Grundsatz der Gegenseitigkeit: Es wurde nur ausgeliefert, wenn die Tat sowohl in Deutschland strafbar war als auch im Ausland. Im übrigen mußten die Strafen im Ausland angemessen sein, z.B. keine Todesstrafe. In dem erwähnten Fall geht es darum, daß jemand ausgeliefert werden soll, obwohl er sich legal verhalten hat. Er ist Deutscher. Er hat zwar noch eine weitere Staatsangehörigkeit, aber er hat aufgrund seiner Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Er soll wegen einer Tat an Spanien ausgeliefert werden, die in Deutschland nicht strafbar ist.

Auf dem Spiel steht hier die Rechtssicherheit, verstehe ich das richtig?


Schachtschneider: Ja, die Rechtsstaatlichkeit, das Legalitätsprinzip, das Gesetzlichkeitsprinzip - daß alle Handlungen erlaubt sind, wenn sie nicht durch den Staat, in dem man lebt, verboten sind. Ich erwarte, daß das Bundesverfassungsgericht das nicht mitmacht.

Mit der Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft verlieren wir auch die Hoheit in Strafsachen, nicht völlig, aber weitgehend. Und das steht alles in dem Kapitel: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das klingt wunderbar, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Es bleibt nicht viel von Freiheit und Sicherheit. Was für eineSicherheit ist gemeint. Friedhofssicherheit? Oder Gefängnissicherheit? Und des Rechts? Das Recht ist der größte Verlierer der europäischen Integration.

Wie geht es weiter mit Europa?

Nehmen wir an, Frankreich sagt Nein zur EU-Verfassung, und das Bundesverfassungsgericht auch. Wie soll es dann weitergehen mit Europa? Man muß ein anderes Konzept an die Stelle dieser Monsterverfassung stellen.


Schachtschneider: Niemand bezweckt, die Europäische Union zu beenden, auch ich nicht. Wenn dieser Vertrag nicht zustande kommt, ist die EU im übrigen keineswegs handlungsunfähig. Dann sind die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, der 2003 inKraft getreten ist, maßgeblich. Diese gründen auf die Römischen Verträge, die Einheitliche Europäische Akte und andere. Das bleibt…

… bis es geändert wird.


Schachtschneider: Man kann man es völkervertraglich ändern, durch einen neuen Vertrag.

Wie kann Europa sich besser organisieren als etwa durch den Maastrichter Vertrag? Das Monströse an diesem Vertrag ist, von unserer Warte, vor allem die abgehobene Position der Europäischen Zentralbank (EZB). Deswegen mag die EZB den EU-Verfassungsvertrag offenbar nicht, weil sie darin nicht mehr ganz so allmächtig ist. Aber diese nichts und niemandem verantwortliche Unabhängigkeit der EZB ist ein Unding, das die Finanzoligarchie - ich meine die Leute, die all diese Deregulierungsmaßnahmen gegen die Regierungen durchgesetzt haben - sich mit diesem Maastrichter Vertrag verschafft hat. Es war doch eine Art Staatsstreich, damals 1992!


Schachtschneider: Das war meine Charakterisierung des Maastrichter Vertrages. Der Spiegel hat den Ausdruck "Staatsstreich" dann in der Berichterstattung über die Maastrichtklage übernommen.

Interessanterweise ist ja zwischen der Regierung Schröder und der EZB bzw. der Bundesbank als Teil des Zentralbanksystems, Streit ausgebrochen. Schröder möchte, daß Professor Bofinger Nachfolger von Otmar Issing im EZB-Rat wird. Bundesbankpräsident Axel Weber und sein Stellvertreter Jürgen Stark wurden nach Berlin einbestellt, nachdem sie lauthals Kritik an der Lockerung des Stabilitätspaktes geübt hatten. Von Regierungsseite ist eine gewisse Offensivität festzustellen.


Schachtschneider: Die Bestimmung IV-445 VV erlaubt natürlich auch, die Regelung der Währungsunion völlig zu verändern. Aus meiner Sicht sind die Tage der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gezählt. Laut EU-Verfassung bleibt sie noch unabhängig, aber die Staats- und Regierungschefs können das ändern. Dieser fragwürdige Artikel wurde nicht von Giscard d’Estaing in die Verfassung geschrieben, sondern ist nachträglich hineingekommen. Er steht erst in der Fassung vom 29. Oktober 2004. Wer das getan hat, weiß ich nicht. Die Regelung richtet sich auch gegen die Unabhängigkeit der Zentralbanken. Die Franzosen mögen sie nicht, aber ich mag sie auch nicht.

Wir mögen sie auch nicht.


Schachtschneider: Anders als mein Mitstreiter und Freund Joachim Starbatty, der die unabhängige EZB verteidigt, finde ich: Diese Zentralbank ist in keiner Weise demokratisch legitimiert. Was Karlsruhe damals hat durchgehen lassen, war schon mehr als fragwürdig.


Die Zentralbankpolitik, die allein der Geldwertstabilität verpflichtet ist, ist für die Beschäftigungslage untragbar. Mir wäre es am liebsten, wenn die Europäische Zentralbank sofort verschwände. Wir haben schließlich auch gegen den Euro geklagt. Die Reduzierung der Geldpolitik auf die Preisstabilität ist für den weltweiten Kapitalmarkt eine Vorbedingung der Kapitalverkehrsfreiheit. Aber jeder, der noch einen Rest an Sachlichkeit in sich hat, weiß, daß dies zu Lasten der Beschäftigung geht. Den untrennbaren Zusammenhang von Geldpolitik und Beschäftigungspolitik lasse ich mir nicht ausreden, wenn auch die neoliberale Schule das nicht wahrhaben will!

Es gibt ja verschiedene Kriterien für die "Stabilität" einer Volkswirtschaft. Natürlich muß Inflation verhindert werden, aber Arbeitslosigkeit muß auch verhindert werden!


Schachtschneider: Meinen Stabilitätsbegriff haben wir 1998 in der Euroklage dargelegt: Es gibt rechtlich überhaupt nur eine wirtschaftliche Stabilität, nämlich gemäß dem magischen Viereck, mit Gleichrang von Preisstabilität und hoher Beschäftigung, aber auch außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und Wachstum, alles auf der Grundlage einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Das ist meines Erachtens auch der Stabilitätsbegriff des Bundesverfassungsgerichts…

… und des Stabilitätsgesetzes von 1967.


Schachtschneider: Exakt! Und das verteidige ich genau wie Wilhelm Hankel und Wilhelm Nölling, da sind wir ein Herz und eine Seele.

Im Konflikt zwischen EZB auf der einen und den europäischen Regierungschefs auf der anderen Seite würde ich ganz klar für letztere Partei ergreifen, weil sie auf jeden Fall legitimer sind…


Schachtschneider: …demokratischer…

…als die nicht legitimierte EZB.


Schachtschneider: Aus demokratischen Gründen ist das ganz klar.


Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein

Ich möchte auf den Fouchet-Plan von 1961 zu sprechen kommen, benannt nach de Gaulles Außenminister Christian Fouchet. Es war de Gaulles Plan einer Europäischen Union mit verschiedenen europäischen Organen, die aber den nationalen Regierungen und Parlamenten unterstellt blieben. Die Souveränität oder existentielle Staatlichkeit,wie Sie sagen, war davon nicht beeinträchtigt. Es war das Gegenkonzept zu einem supranationalen Europa. Wäre eine solche Europäische Union, ein solcher Staatenbund, nicht eine verfassungskonforme Lösung für das heutige Europa?


Schachtschneider: Ich sehe das genau so. Meine Vorstellung ist die "Republik der Republiken", der "Föderalism freier Staaten", hätte Kant gesagt. Die Hoheit der Republiken, der Mitgliedstaaten, muß erhalten bleiben. Sie müssen, dem eigenen Volk verantwortlich, eine bestmögliche Politik machen können. Man kann sich auch ein wenig recken und strecken, um eine gemeinsame Politik zumachen, wenn sie denn praktisch geboten ist. Ich bin auch ganz gaullistisch eingestellt.


Aber solche Festlegungen im Vertrag, die viel weiter gehen als die Festlegungen des Grundgesetzes - das geht nicht. Dieser europäische Großstaat wird niemals demokratisch sein, kann es gar nicht, schon wegen seiner Größe. Insofern wird er auch niemals ein Rechtsstaat sein. Denn es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie.


Der europäische Großstaat ist sogar eine Kriegsgefahr. Er will ja Kriege führen; die Militärverfassung enthält die Verpflichtung zur Aufrüstung. Er verpflichtet sich, für den Frieden der Welt zu sorgen, neben den Vereinigten Staaten. Europa will eine Großmacht sein, erklärtermaßen - und das heißt, Kriege zu führen, wie die Vereinigten Staaten sie führen. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Ich bin nicht dafür. Das sind einfach völkerrechtswidrige Kriege. Der Irakkrieg war ein Angriffskrieg, das sagen fast alle Völkerrechtler in Deutschland. Ich habe mich dazu auch öffentlich geäußert.


Geboten ist einzig und allein die Verteidigung. Man kann auch ein Bündnis eingehen, aber es darf nicht allzu mächtig werden. Große Staaten gefährden immer andere kleinere, schwächere, und ein solcher Großstaat ist eine Gefährdung anderer Staaten in dieser Welt. Ich bin Anhänger der kleinen Einheit. Die Schweiz kann sich auch verteidigen, obwohl sie klein ist. Sie ist lange nicht angegriffen worden, und sie wird auch nicht angegriffen werden.

Der Irakkrieg war natürlich ein gewaltiges Motiv für den europäischen Integrationsprozeß. Herr LaRouche hat sehr nachdrücklichvor unüberlegten Schritten in dieser Richtung gewarnt. Wir haben China. Rußland ist immer noch da, und es ist gut, daß es da ist. Wir haben Europa, wir haben Amerika und noch einige andere Regionen der Welt, von denen viele immer ärmer werden. Das Dringendste ist daher eine Entwicklungsstrategie, damit man aus dem erdrückenden Zustand der Verelendung - der "failed states", wie es heißt - herauskommt. Herr LaRouche nennt diesen Ansatz einen neuen Westfälischen Frieden, Frieden durch gemeinsame Entwicklung. Das Konzept muß sein, daß man seine eigenen Interessen sozusagen im Lichte des Weltgemeinwohls wahrnimmt.


Regionale Entwicklungsbündnisse sind in Ordnung, aber sie müssen das Gesamtwohl im Auge haben und sich nicht gegen andere Weltregionen richten.

Schachtschneider: Ein europäischer Großstaat wird alle freiheitlichen Institutionen schleifen: den Föderalismus, den Kommunalismus und viele anderen Institutionen wie z.B. freie Berufe, Universitäten, usw. Die Welt wird nicht so sein, wie sie der Neoliberalismus, der Neokapitalismus beschreibt. Es wird eine ganz andere Welt sein. Die Menschen werden unterdrückt werden. Aber auch der globalisierte Kapitalismus der Ausbeutung wird ein Ende haben.


Die Menschen werden dagegen stimmen, auch bei europäischen Wahlen. Dann sind alle freiheitlichen Organisationen verloren, weil die europäische Politik, zumal der Marktfundamentalismus mit dem Wettbewerbswahn, ihnen ein Ende bereitet haben wird. Deswegen hat man es auch so furchtbar eilig, denn man weiß genau, daß diese Form des Kapitalismus keine dauerhafte Angelegenheit ist.

Der Mittelweg, was Erhard die "Soziale Marktwirtschaft" nannte, oder was ich "die marktliche Sozialwirtschaft" nenne, scheint mir das Richtige zu sein. Mit vielen Republiken, vielen Institutionen, in denen die Menschen sich beruflich und auch sonst entfalten können. Ein solcher Pluralismus ist auch ein Stück Freiheit. Das wird nun alles eingeebnet. Die Unterschiede werden nivelliert.


Die Hauptverkehrssprache in Europa wird beispielsweise nicht die deutsche sein, was ich für einen Kulturverlust halten würde.

Ich bin allemal gegen den Großstaat. Die Lösung de Gaulles, L’Europe des Patries, l’Europe des États, erscheint mir richtig, auch im Sinne der Freiheit. Der Großstaat wird niemals freiheitlich sein.


Verbund der Nationalbanken statt EZB

Jacques Cheminade, unser Mann in Frankreich, hat im Rahmen der Referendumsdebatte um die EU-Verfassung ein
Flugblattverbreitet, in dem er erstens die EU-Verfassung Punkt für Punkt zerpflückt und dann zweitens konstruktive Vorschläge macht. Neben einer Investitionsoffensive in eurasische Infrastrukturprojekte ist dabei ein ganz wichtiger Punkt, die Europäische Zentralbank durch einen Verbundvon Nationalbanken zu ersetzen. Wie beurteilen Sie als Professor für Öffentliches Recht die Nationalbankfrage, auch in bezug auf die Bundesbank?

Schachtschneider: Verbund hieße: Eigenständigkeit der Nationalbanken? Daß die nationalen Banken die Verantwortung haben für die Währung?

Dabei orientiert sich der Begriff "Nationalbank" an dem ursprünglichen Konzept der amerikanischen Nationalbank unter Alexander Hamilton, daß das Geld von vornherein unter dem Gesichtspunkt von Aufbau und Entwicklung in Umlauf gebracht wird, wie wir es hier von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kennen. Die Nationalbank wäre sozusagen ein Motor der nationalen wirtschaftlichen Entwicklung.

Schachtschneider: So sollte es sein. Ein Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen Kredit- und Finanzsystem reüssieren. Das haben wir aus der Hand gegeben. Die Entwicklung der entwicklungsbedürftigen Länder - Afrika usw. -funktioniert deswegen nicht, weil sie kein eigenständiges Finanzsystemhaben. Die Kreditierung von außen hat diese Länder in noch größeres Unglück gestürzt. Die eigene Geldhoheit, die eigene Kredit- und Währungshoheit erscheint mir unverzichtbar für einen Staat. Schon im Maastricht-Prozeß habe ich vorgetragen, daß es zur existentiellen Staatlichkeit gehört. Deswegen haben wir auch den Europrozeß geführt.

Eine solche Nationalbank wäre demokratisch eingebunden. Die Bundesbank unterscheidet sich wesentlich von der jetzigen EuropäischenZentralbank, denn die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhängig. Der Gesetzgeber konnte ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben. Die EZB dagegen ist völlig unabhängig. Für sie gilt nur der Vertrag. Der Geldpolitik mangelt die Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen. Infolgedessen wird die Flexibilität in der Lohnpolitik gesucht. Es bleibt auch angesichts der Fehlkonstruktion der Währungsunion nichts anderes übrig.
Ein Verbund hieße Abstimmen der Politik. Das wäre in Ordnung, solange die eigene Hoheit gewahrt bleibt. Ich bin sehr für Verbund, für den Staatenverbund bei eigener Verantwortung für die Politik. Deshalb darf es keine durchgreifenden Organe geben auf der sogenannten supranationalen Ebene, die die Politik bestimmen! Sie muß immer auf der nationalen Hoheit beruhen und sollte sich einer praktischen Vernunft des Miteinanders befleißigen. Das wäre ein Stück politischer Kultur!

Was das internationale Währungs- und Kreditsystem betrifft,ist ja ohnehin eine Reorganisation fällig. Was ansteht, ist ein Neues Bretton Woods, wofür wir uns einsetzen. Das bestehende System ist an sein Ende gekommen, es geht so einfach nicht weiter.

Schachtschneider: Es muß ein Neues Bretton Woods geben, ja. Ich habe keinen Zweifel daran, daß ein Währungsschnitt kommt. Ich rechne ohnehin damit, daß die Amerikaner* eine neue Währungspolitik machen werden, sich eine neue Währung geben oder den Dollar neu bewerten werden, um sich auf diese Weise der riesigen Defizite und Dollarschulden zu entledigen. [NB. Politik-Global: *Rothschild und Rockefeller - der US-Bürger ist genauso ausgeliefert wie ab jetzt der Europärer.]

Unsere Idee eines Neuen Bretton Woods ist eine grundsätzlich andere…

Schachtschneider: Das kann ich mir denken.


Die Sache des Volkes

Abschließend möchte ich auf Ihr Buch über die Republik "Res publica res populi" zu sprechen kommen. Was ist das Wichtigste an der Republik?


Schachtschneider: Die Freiheit! Aber Freiheit verstehe ich als politische Freiheit, das ist kantianisch konzipiert, durch und durch. Die Freiheit ist die Wirklichkeit des Rechts, und die bedarf des Staates. Freiheit heißt mit den anderen im Recht leben,d.h., man muß auch zum Recht finden, das Recht erkennen und als allgemeines Gesetz verbindlich machen. Das ist Rousseau!
Das allgemeine Gesetz, das niemanden verletzt, weil jeder Autor dieses Gesetzes ist,weil jeder das Gesetz gibt. Das allgemeine Gesetz ist immer das Gesetz aller.
Das ist eine radikaldemokratische Lehre der Gesetzgebung durch wirklich alle, eine andere Art von Repräsentation, die in keiner Weise verträglich ist mit dem Parteienstaat, sondern die Gewissensverpflichtung des einzelnen Abgeordneten ernst nimmt. Der Abgeordnete muß dann diese innere Freiheit, die Verpflichtung des Sittengesetzes, repräsentieren. Er muß in "stellvertretender Sittlichkeit" - das ist meine Formulierung - das Gesetz geben.

Sittlichkeit hat ein Gesetz, den kategorischen Imperativ: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz sei. Also: Achte den andern als Menschen und lebe mit ihm im Recht, das aber gemeinsam gefunden wird. Diese Art von Sittlichkeit können Sie auch übersetzen - sehr christlich - als: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Der kategorische Imperativ ist nichts anderes als das christliche Liebesprinzip, und das heißt eben, den anderen als Menschen achten und ihn nicht unterdrücken.

Das heißt Republik für mich, und kann nur in den vielen kleinen Einheiten, wie schon angesprochen, verwirklicht werden.

Herr Professor, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

Schachtschneider: Gern geschehen! Wo ist die Stunde, die mir das ZDF oder die ARD geben? **


Quelle/Gesamter Text: www.bueso.de

[NB Politik-Global: **Dort wird es noch nicht einmal eine Sende-Minute geben, sind diese Sender (wie auch die Privaten) komplett abhängig von, wie Herr Professor schachtschneider siche ausdrückt, der "Finanzoligarchie" - oder treffender formulieren kann als "zaaFMK" - zionistisches anglo-amerikanisches Finanz- und Macht-Kartell, das mit der EU den fast finalen Schritt zur Weltbeherrschung als NWO antritt.]